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WTO verdonnert Textil-Konzern zu Rekordstrafe
Sportartikel-Hersteller Olympia muss eine Milliarde Dollar zahlen
Hongkong, 23. März: Das Foyer des Sheraton-Hotels ist zum Bersten voll mit Journalisten, draußen auf der Straße steht dicht gedrängt eine Menschenmenge mit Transparenten wie "Criminal Olympia" und "WTO respect labour rights". Um 14 Uhr Ortszeit ist es soweit. Der Vorsitzende des Richter-Panels, der Südafrikaner Theo Berklit, tritt vor das Blitzlichtgewitter, um der Weltpresse den Urteilsspruch zu verkünden. Olympia ist in vier von fünf Punkten der Anklage schuldig und muss den geschädigten ArbeiterInnen Schadenersatz sowie eine empfindliche Geldstrafe an die WTO und das ILO-Arbeitsinspektorat zahlen. Insgesamt beläuft sich die Pönale auf eine Milliarde US-Dollar - ein Volltreffer selbst für einen Global Player. Der Aktienkurs von Olympia sackt noch am selben Tag um 17 Prozent ab.
Erster "State-to-investor"-Fall
Zur Vorgeschichte: Der kanadische Sportartikelhersteller Olympia, der im Sommer 2003 aus einem Zusammenschluss von Western Clothing, Puma und Sky Sports hervorgegangen war, betreibt in Vietnam fünf Produktionsstätten: zwei in der Sonderwirtschaftszone Hué-Da Nang und drei weitere im Industriedelta von Hanoi. Gut die Hälfte der Konzernware wird in Südostasien erzeugt. Laut Anklageschrift wurde in allen fünf Fabriken weit über das kollektivvertragliche Zeitmaß hinaus gearbeitet - bis zu 70 Stunden pro Woche; der Krankenversicherungsschutz deckte nur Arbeitsunfälle, Frauen erhielten für die gleiche Arbeit um 25% weniger Lohn wie ihre männlichen Arbeitskollegen - diese nur den Mindestlohn -, und der Umgang mit Textilchemikalien erfolgte weitgehend schutzlos. Ansätze zur Bildung von Betriebsräten wurden jeweils mit fristlosen Kündigungen beantwortet.
Der vietnamesische Gewerkschaftsdachverband leitete deshalb im September 2003 eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft weiter, die mit Hilfe des ILO-Arbeitsinspektorats die Ermittlungen aufnahm und schließlich im Jänner 2004 Anzeige gegen Olympia bei der WTO-Schlichtungsstelle einreichte. Seit Jahresbeginn können WTO-Mitglieder transnationale Konzerne verklagen ("state-to-investor"), wenn diese nationale Arbeitsschutzbestimmungen oder ILO-Kernarbeitsnormen verletzen. Diese Reform des Streitschlichtungsverfahrens, die außerhalb der "Doha-Entwicklungsrunde" ausverhandelt worden war, gilt als Entgegenkommen für ärmere Länder, die oft nicht den Mut und die Ressourcen haben, multinationale Konzerne vor nationale Gerichte zu schleppen.
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